Rosenquarz Roller

Redaktionsrichtlinien

Redaktionsrichtlinien

Diese Redaktionsrichtlinien legen fest, nach welchen Grundsätzen unsere Redaktion arbeitet, Inhalte erstellt und Fehler korrigiert. Sie gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, freie Autorinnen und Autoren sowie externe Beitragende.

1. Redaktionelle Unabhängigkeit

Unsere redaktionelle Arbeit erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen, politischen oder persönlichen Interessen. Entscheidungen über Themen, Inhalte und Darstellungsweise treffen ausschließlich die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure auf Grundlage journalistischer Kriterien.

Alle Beitragenden sind verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte vor Übernahme eines Auftrags offenzulegen. Dazu zählen insbesondere finanzielle Beziehungen zu Unternehmen oder Organisationen, über die berichtet wird, persönliche Verbindungen zu Betroffenen sowie frühere oder laufende Tätigkeiten in einschlägigen Branchen.

Redaktionelle Entscheidungen werden nicht davon abhängig gemacht, ob ein Unternehmen Anzeigenkunde ist oder werden könnte. Einflussnahme durch Dritte auf Inhalte, Wertungen oder Veröffentlichungszeitpunkte ist ausgeschlossen.

2. Quellenarbeit und Recherche

Jede inhaltliche Aussage in unseren Artikeln basiert auf nachvollziehbaren, überprüfbaren Quellen. Wir unterscheiden zwischen primären Quellen (Originalstudien, Gesetze, Behördenmitteilungen, direkte Stellungnahmen Betroffener) und sekundären Quellen (Medienberichte, Zusammenfassungen). Primäre Quellen werden bevorzugt.

Für rechtliche und behördliche Themen stützen wir uns auf:

  • amtliche Gesetzestexte und Verordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung
  • Entscheidungen und Verlautbarungen zuständiger Behörden
  • veröffentlichte Gerichtsentscheidungen aus anerkannten Datenbanken
  • Fachliteratur aus juristischen Verlagen und wissenschaftlichen Einrichtungen
  • direkte Auskünfte von Fachpersonen mit ausgewiesener Expertise

Behauptungen, die auf einer einzigen Quelle beruhen, werden vor Veröffentlichung gesondert geprüft und, wo möglich, durch weitere Quellen gestützt. Aussagen, die sich nicht ausreichend belegen lassen, werden nicht veröffentlicht oder ausdrücklich als unsicher gekennzeichnet.

Quellenangaben werden im Text oder in Fußnoten transparent gemacht, sofern keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Anonyme Quellen werden nur verwendet, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, die Anonymität für die Quelle unbedingt erforderlich ist und die Informationen auf anderem Weg nicht zu erlangen sind. Die Identität anonymer Quellen ist der verantwortlichen Redaktionsleitung bekannt.

3. Korrektur-Prozess

Fehler werden schnellstmöglich korrigiert, sobald sie festgestellt oder uns gemeldet werden. Wir legen Wert auf Transparenz: Korrekturen werden am Ende des betreffenden Artikels kenntlich gemacht, mit Datum und Beschreibung der vorgenommenen Änderung.

Der Korrekturprozess läuft wie folgt ab:

  • Leserinnen und Leser können Fehler über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail melden.
  • Eingehende Hinweise werden innerhalb von zwei Werktagen durch die zuständige Redakteurin oder den zuständigen Redakteur gesichtet und bewertet.
  • Bestätigt sich ein Fehler, wird der Artikel unverzüglich korrigiert und die Korrektur transparent im Text vermerkt.
  • Weitergehende inhaltliche Fehler, die eine grundlegende Überarbeitung erfordern, werden als solche gekennzeichnet, bis die überarbeitete Fassung vorliegt.
  • Artikel, die sich als insgesamt fehlerhaft oder nicht mehr haltbar erweisen, können vollständig zurückgezogen werden. Auch dies wird transparent kommuniziert.

Redaktionsmitglieder, die auf eigene Fehler hingewiesen werden, sind zur sachlichen Auseinandersetzung damit verpflichtet. Die Redaktionsleitung entscheidet in Zweifelsfällen abschließend über die Notwendigkeit einer Korrektur.

4. Nutzung von Künstlicher Intelligenz

Wir setzen KI-gestützte Werkzeuge in bestimmten Arbeitsprozessen ein und kommunizieren dies offen. Der Einsatz von KI bedeutet nicht, dass Inhalte ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden. Das Gegenteil ist der Fall.

KI-Werkzeuge können in folgenden Bereichen eingesetzt werden:

  • Unterstützung bei der Recherche und Zusammenfassung umfangreicher Dokumente
  • Strukturierung und erster Entwurf von Texten auf Grundlage vorgegebener Informationen
  • Sprachliche Überarbeitung und stilistische Verbesserungen
  • Übersetzungen als Arbeitshilfe

Nicht zulässig ist der Einsatz von KI zur eigenständigen Recherche ohne anschließende manuelle Quellenprüfung, zur Erstellung von Zitaten oder zur Erfindung von Sachverhalten. KI-generierte Inhalte ersetzen keine journalistische Sorgfalt.

Jeder Artikel, an dessen Entstehung KI-Werkzeuge wesentlich beteiligt waren, wird von einer verantwortlichen Redakteurin oder einem verantwortlichen Redakteur inhaltlich vollständig geprüft, bevor er veröffentlicht wird. Die Endverantwortung für jeden veröffentlichten Text liegt stets bei einer menschlichen Person.

Wo KI-Unterstützung in nennenswertem Umfang stattgefunden hat, weisen wir am Ende des Beitrags darauf hin. Eine solche Kennzeichnung ändert nichts an den für den Beitrag geltenden redaktionellen Standards.

5. Bildrechte

Wir verwenden ausschließlich Bilder, an denen wir die erforderlichen Nutzungsrechte besitzen oder für die eine entsprechende Lizenz vorliegt. Vor der Verwendung jedes Bildes wird geprüft, ob die Lizenzbedingungen die geplante Nutzung abdecken.

Zulässige Quellen sind:

  • eigenes Bildmaterial der Redaktion
  • Bilder aus lizenzierten Stockbild-Diensten entsprechend den jeweiligen Nutzungsbedingungen
  • Bilder unter freien Lizenzen (beispielsweise Creative Commons) unter Einhaltung der jeweiligen Bedingungen einschließlich Namensnennung
  • Bilder, für die eine ausdrückliche Genehmigung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers vorliegt

Bilder werden nicht von fremden Webseiten eingebunden, ohne dass die rechtliche Grundlage dafür geprüft wurde. Abgebildete Personen haben Anspruch auf Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Verwendung von Bildnissen, die ohne Einwilligung der abgebildeten Person nicht zulässig sind, unterbleibt.

Bildunterschriften geben, wo erforderlich, Urheberin oder Urheber sowie Lizenz an.

6. Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten

Redaktionelle Inhalte und Werbung sind strikt voneinander getrennt. Diese Trennung ist für uns nicht verhandelbar.

Anzeigen, gesponserte Inhalte und bezahlte Kooperationen sind als solche eindeutig und für Leserinnen und Leser unmissverständlich gekennzeichnet. Begriffe wie „Anzeige“, „Sponsored“ oder „Werbung“ werden klar und gut sichtbar verwendet. Eine Kennzeichnung, die das Erkennen als Werbung erschwert, ist unzulässig.

Bezahlte Platzierungen haben keinen Einfluss auf redaktionelle Bewertungen. Unternehmen erhalten durch Werbebuchungen weder ein Recht auf positive Berichterstattung noch auf Einfluss auf Inhalt, Titel oder Veröffentlichungszeitpunkt redaktioneller Beiträge.

Native Advertising und redaktionell gestaltete Anzeigenformate sind ausdrücklich als Werbung zu kennzeichnen und müssen sich auch optisch von regulären redaktionellen Beiträgen unterscheiden.

Pressemitteilungen und Materialien von Unternehmen oder Behörden können als Grundlage für redaktionelle Beiträge dienen, werden aber immer journalistisch eingeordnet, geprüft und ggf. ergänzt. Die unveränderte Übernahme von Pressemitteilungen als redaktioneller Beitrag ist nicht zulässig.

Gültigkeit und Aktualisierung

Diese Richtlinien gelten für alle Veröffentlichungen auf diesem Magazin. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Das Datum der jeweils geltenden Fassung wird am Ende dieser Seite ausgewiesen. Bei inhaltlichen Fragen zu diesen Richtlinien wenden Sie sich an die Redaktionsleitung über das auf dieser Seite angegebene Kontaktformular.

Stand: Juni 2025